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	<title>informationworld.de &#187; Privatinsolvenz</title>
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		<title>Rettungsanker Verbraucherinsolvenz</title>
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		<pubDate>Sat, 26 Mar 2011 11:31:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wirtschaft & Finanzen]]></category>
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		<description><![CDATA[Wenn der Schuldenberg im Privathaushalt immer größer wird, weil die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und weit und breit keine Aussicht auf Besserung in Sicht ist, hilft als Rettungsanker meist nur noch der schwere Gang in die Verbraucherinsolvenz. Die Verbraucherinsolvenz bietet mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren den meisten überschuldeten Privatpersonen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang, wobei der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wenn der Schuldenberg im Privathaushalt immer größer wird, weil die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und weit und breit keine Aussicht auf Besserung in Sicht ist, hilft als Rettungsanker meist nur noch der schwere Gang in die Verbraucherinsolvenz. Die Verbraucherinsolvenz bietet mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren den meisten überschuldeten Privatpersonen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang, wobei der Ablauf der Verbraucherinsolvenz durch die Insolvenzordnung geregelt wird. Um den Neuanfang durch eine Verbraucherinsolvenz zu erreichen, müssen jedoch diverse Verfahrensschritte vorgenommen werden&#8230;</strong></p>
<div id="attachment_135" class="wp-caption alignright" style="width: 210px"><a title="Insolvenz" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/"><img class="size-full wp-image-135" src="http://www.informationworld.de/wp-content/uploads/2011/03/Insolvenz.jpg" alt="Insolvenz" width="200" height="128" /></a><p class="wp-caption-text">Bild © Sallenbuscher (Fotolia)</p></div>
<p>Grundsätzlich steht die Verbraucherinsolvenz nur natürlichen Personen und ehemaligen Selbstständigen zur Verfügung, welche weniger als 20 Gläubiger haben. Ehemals Selbstständige dürfen zudem keine Finanzschulden aus Arbeitnehmerverhältnissen aufweisen, wie ausstehende Löhne, Sozialversicherungsbeiträge oder Co. Viele dieser natürlichen Personen und ehemals Selbstständigen fühlen sich durch den immer größer werdenden Schuldenberg belastet und suchen nun nach einer Möglichkeit, um sich finanziell zu sanieren. Für diesen Personenkreis bietet sich die Verbraucherinsolvenz als Rettungsanker, raus aus der Überschuldung hin zur Restschuldbefreiung, geradezu an. Um nun denn Neuanfang durch den Rettungsanker einer Verbraucherinsolvenz zu erreichen, müssen die Schuldner jedoch diverse Verfahrensschritte durchlaufen. Diese Verfahrensschritte lassen sich in vier außerordentlich wichtige Verfahrensbereiche teilen,<span id="more-136"></span> die außergerichtliche Einigung, das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren, das vereinfachte Insolvenzverfahren und das Verfahren der Restschuldbefreiung, welches sich in Form einer Wohlverhaltensperiode über sechs Jahre erstreckt. Im ersten Schritt der Verbraucherinsolvenz muss versucht werden, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen. Hierfür müssen die verschuldeten Personen zunächst einmal eine Aufstellung aller Gläubiger samt den geschuldeten Beträgen der Insolvenzforderungen erarbeiten, wobei eine <a title="kostenlose Schuldnerberatung" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/verbraucherinsolvenz/fuer-privatpersonen-gibt-es-die-kostenlose-schuldnerberatung/" target="_self">kostenlose Schuldnerberatung</a> in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p>Anschließend wird der Schuldenbereinigungsplan erstellt. Er listet die Einnahmen und Ausgaben des Schuldners auf und wie der Schuldner die Schulden abtragen will. Sobald aber auch nur einer der Forderungsgläubiger dem Schuldenbereinigungsverfahren widerspricht, gilt der außergerichtliche <a title="Einigungsversuch zur Schuldenbereinigung" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/verbraucherinsolvenz/aussergerichtlicher-einigungsversuch-zur-schuldenbereinigung/" target="_self">Einigungsversuch zur Schuldenbereinigung</a> als gescheitert. Dann muss der wichtige zweite Schritt der Verbraucherinsolvenz eingeleitet werden. Dieser sieht das Schuldenbereinigungsverfahren vor. Dabei wird der Schuldenbereinigungsplan vom Insolvenzgericht auf seine Erfolgsaussichten hin überprüft. Kommt es hier zu einem positiven Ergebnis, wird der Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern zugestellt, welche nun wiederum vier Wochen Zeit haben, sich vor dem Insolvenzgericht dazu zu äußern. Wenn weniger als die Hälfte der Gläubiger (die Hälfte wird nach Anzahl und Höhe der Forderungen berechnet) dem Schuldenbereinigungsplan widersprechen, kann das Gericht deren Widerspruch auf Antrag des Schuldners in eine positive Zustimmung umwandeln. Das Gericht verzichtet dann auf die Eröffnung der <a title="Insolvenz" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/" target="_self">Insolvenz</a> und der Schuldner bereinigt seine Schulden laut dem beschlossenen Schuldenbereinigungsplan. Wenn der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan jedoch ebenfalls nicht angenommen wird, beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren.</p>
<p>Im eigentlichen <a title="Verbraucherinsolvenzverfahren" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/verbraucherinsolvenz/wie-funktioniert-das-verbraucherinsolvenzverfahren/" target="_self">Verbraucherinsolvenzverfahren</a> wird der pfändbare Teil des Vermögens und der Einnahmen des Schuldners gepfändet und an die Gläubiger verteilt. Diesem Kreislauf müssen sich die Schuldner im letzten Schritt, der Wohlverhaltensperiode, für sechs Jahre unterwerfen. Für die Pfändung und Verteilung der gepfändeten Beträge wird ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder eingesetzt. Er verteilt die Gelder gemäß den Quoten aus der Insolvenztabelle an die einzelnen Gläubiger. Wenn diese Wohlverhaltensperiode vorüber ist, kann die <a title="Restschuldbefreiung" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/regelinsolvenz/eine-restschuldbefreiung-ist-auch-bei-regelinsolvenz-moeglich/" target="_self">Restschuldbefreiung</a> beantragt werden. Diese wird genehmigt, wenn keine Gründe dagegen sprechen, wie etwa eine Neuverschuldung des Schuldners während der Wohlverhaltensperiode, falsche Angaben zu den eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen und insolvenzrechtliche Straftaten, wie eine <a title="Insolvenzverschleppung" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/regelinsolvenz/risiken-und-haftbarkeit-bei-der-insolvenzverschleppung/" target="_self">Insolvenzverschleppung</a> oder eine Gläubigerbegünstigung. Ebenso ist die Restschuldbefreiung nur möglich, wenn der Schuldner stets sein pfändbares Einkommen an den Treuhänder abgetreten hat. Das gilt auch für einmalige Zuwendungen, wie Erbschaften und Gewinne, etwa aus einem Lotteriespiel. Wobei dem Schuldner aber immer der gesetzlich vorgeschriebene <a title="Pfändungsschutz" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/verbraucherinsolvenz/pfaendungsschutzkonto-bietet-pfaendungsschutz-fuer-schuldner/" target="_self">Pfändungsschutz</a> eingeräumt wird, der von unserer Bundes-regierung als <a title="Pfändungsfreigrenze" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/verbraucherinsolvenz/pfaendungsfreigrenze-zur-sicherung-der-existenz-anheben/" target="_self">Pfändungsfreigrenze</a> in der <a title="Pfändungstabelle" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/ratgeber/die-pfaendungsfreigrenzen-der-pfaendungstabelle-schaffen-klarheit/" target="_self">Pfändungstabelle</a> festgeschrieben wurde.</p>
<p>Übrigens, wenn Schuldner oder Schuldnerinnen zu dem Thema <a title="Insolvenz Anmelden" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/ratgeber/insolvenz-anmelden-welches-insolvenzverfahren-waehlen/" target="_self">Insolvenz Anmelden</a> weitere Hilfe benötigen und noch vielmehr rechtlich kompetente Informationen wie auch Tipps zum Thema Verbraucherinsolvenz suchen, kann dieser Personenkreis gerne unsern umfassenden Insolvenz Ratgeber durchstöbern. Neben zahlreichen geldwerten Tipps zur <a title="Verbraucherinsolvenz" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/category/verbraucherinsolvenz/" target="_self">Verbraucherinsolvenz</a> bietet der <a title="Insolvenz Ratgeber" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/category/ratgeber/" target="_self">Insolvenz Ratgeber</a> unzählige weitere Ratschläge zu wichtigen insolvenzrechtlichen Themen, wie beispielsweise zur <a title="Regelinsolvenz" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/category/regelinsolvenz/" target="_self">Regelinsolvenz</a> und zur <a title="Unternehmenssanierung" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/category/unternehmenssanierung/" target="_self">Unternehmenssanierung</a>. Auch wer sich speziell über die wichtige <a title="Insolvenzordnung" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/ratgeber/die-insolvenzordnung-regelt-das-insolvenzverfahren/" target="_self">Insolvenzordnung</a>, die seltene <a title="Eigenverwaltung" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/unternehmenssanierung/mit-der-eigenverwaltung-durch-die-unternehmensinsolvenz/" target="_self">Eigenverwaltung</a>, das rettende <a title="Insolvenzplanverfahren" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/unternehmenssanierung/mit-einem-insolvenzplanverfahren-das-unternehmen-retten/" target="_self">Insolvenzplanverfahren</a> oder über den netten <a title="Vollstreckungsaufschub" href="http://www.tipps-zur-insolvenz.de/regelinsolvenz/das-finanzamt-mittels-vollstreckungsaufschub-abwehren/" target="_self">Vollstreckungsaufschub</a> informieren möchte, ist auf dem Ratgeber gut aufgehoben&#8230;</p>
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		<title>Gute Insolvenzberatung zur Privatinsolvenz ist notwendig</title>
		<link>http://www.informationworld.de/gute-insolvenzberatung-zur-privatinsolvenz-ist-notwendig.html</link>
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		<pubDate>Tue, 25 May 2010 13:19:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer in die Lage kommt da sich der Schuldenberg immer weiter häuft und der Druck der Gläubiger immer größer wird denkt am Schluss immer an die Privatinsolvenz. Doch was bedeutet dies konkret? Privatinsolvenz bedeutet ganz einfach die öffentlich Machung der eigenen privaten Zahlungsunfähigkeit. Das heißt ganz einfach dass ein Gericht für die nächsten sechs Jahre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer in die Lage kommt da sich der Schuldenberg immer weiter häuft und der Druck der Gläubiger immer größer wird denkt am Schluss immer an die Privatinsolvenz.</p>
<p><span id="more-87"></span>Doch was bedeutet dies konkret? Privatinsolvenz bedeutet ganz einfach die öffentlich Machung der eigenen privaten Zahlungsunfähigkeit. Das heißt ganz einfach dass ein Gericht für die nächsten sechs Jahre über das eigene Einkommen wacht und dieses dann auch gegebenenfalls verteilt an Gläubiger. Bevor es aber so weit kommt ist ein erster Schritt nötig und zwar der zu einer guten Insolvenzberatung zu gehen und sich dort zu informieren über die Vorgehensweisen und nicht zu vergessen die rechtlichen Konsequenzen. Denn nicht jeder Schuldner ist sich im Klaren was eine Privatinsolvenz für Konsequenzen mit sich zieht und kennt auch nicht die Vor- und Nachteile davon. Hierfür ist eine <a title="Insolvenzberatung" href="http://www.insolvenzanwalt24.de/Insolvenzberatung">Insolvenzberatung</a> das geeignete Mittel sich Klarheit zu schaffen und auch sich bewusst zu machen welchen Schritt man mit der <a title="Privatinsolvenz" href="http://www.insolvenzanwalt24.de/Privatinsolvenz/">Privatinsolvenz</a> eigentlich macht.</p>
<p>Es ist in keinem Fall bei einer Privatinsolvenz so, wie die meisten denken das sie auf ein Gericht marschieren, Insolvenzantrag stellen und den 6 Jahre lang abbummeln und nach 6 Jahren ist man Schuldenfrei. Nein es sind bei einer Privatinsolvent unzählige Dinge zu beachten und über diese informiert am besten eine gute Insolvenzberatung. Hier bekommt der Schuldner Informationen über Gerichtskosten, Pfändungsgrenzen und auch Auflagen des Insolvenzverwalters der vom Gericht bestellt wird nach dem Stellen des Insolvenz Antrages.</p>
<p>Im Bereich der Privatinsolvenz ist das Vorgehen im Groben das Gleiche wie wenn ein Unternehmen Insolvenz beantragt und auch nicht weniger aufwendig daher ist es sehr ratsam sich im Vorfeld einer Insolvenzberatung zu bedienen damit ein Schuldner auch weiß was im Detail auch an Konsequenzen und auch Einschränkungen auf ihn zukommt immerhin sind 6 Jahre eine recht lange Zeit und die gilt es auch heil zu überstehen.</p>
<p>Unwissenheit ist da dann der schlimmste Faktor den eine gute Insolvenzberatung im Bereich der Privatinsolvenz Abhilfe schaffen kann. Nur wer weiß was auf ihn zukommt kann die Situationen auch souverän meistern die oftmals nicht einfach sind in den verschiedenen Phasen eine Privatinsolvenz. Eine Insolvenzberatung kann zum Beispiel auch Tipps geben in wie weit man einen Arbeitgeber über eine Privatinsolvenz aufklären sollte. Beides die Aufklärung und auch das Verschweigen können unangenehme Folgen haben daher ist eine Insolvenzberatung auch von so enormer Wichtigkeit und sollte wirklich im Falle einer Privatinsolvent auch konsequent genutzt werden.</p>
<p>Weitere wichtige Informationen zur Insolvenzberatung und zur Privatinsolvenz sowie eine Auswahl an spezialisierten Rechtsanwälten, mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht, können Sie auf Insolvenzanwalt24 finden: <a href="http://www.insolvenzanwalt24.de/">http://www.insolvenzanwalt24.de/</a></p>
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