Rettungsanker Verbraucherinsolvenz
Wenn der Schuldenberg im Privathaushalt immer größer wird, weil die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und weit und breit keine Aussicht auf Besserung in Sicht ist, hilft als Rettungsanker meist nur noch der schwere Gang in die Verbraucherinsolvenz. Die Verbraucherinsolvenz bietet mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren den meisten überschuldeten Privatpersonen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang, wobei der Ablauf der Verbraucherinsolvenz durch die Insolvenzordnung geregelt wird. Um den Neuanfang durch eine Verbraucherinsolvenz zu erreichen, müssen jedoch diverse Verfahrensschritte vorgenommen werden…

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Grundsätzlich steht die Verbraucherinsolvenz nur natürlichen Personen und ehemaligen Selbstständigen zur Verfügung, welche weniger als 20 Gläubiger haben. Ehemals Selbstständige dürfen zudem keine Finanzschulden aus Arbeitnehmerverhältnissen aufweisen, wie ausstehende Löhne, Sozialversicherungsbeiträge oder Co. Viele dieser natürlichen Personen und ehemals Selbstständigen fühlen sich durch den immer größer werdenden Schuldenberg belastet und suchen nun nach einer Möglichkeit, um sich finanziell zu sanieren. Für diesen Personenkreis bietet sich die Verbraucherinsolvenz als Rettungsanker, raus aus der Überschuldung hin zur Restschuldbefreiung, geradezu an. Um nun denn Neuanfang durch den Rettungsanker einer Verbraucherinsolvenz zu erreichen, müssen die Schuldner jedoch diverse Verfahrensschritte durchlaufen. Diese Verfahrensschritte lassen sich in vier außerordentlich wichtige Verfahrensbereiche teilen, weiter lesen »